Güteraufzug
Ein Güteraufzug ist nach der bisherigen deutschen Aufzugsverordnung eine Aufzugsanlage, die ausschließlich zum Transport von Gütern ohne die Begleitung von Personen gedacht ist. Das Betreten – außer zum Be- und Entladen – sowie die Mitfahrt sind verboten. Aus diesem Grund dürfen die Güteraufzüge nur von außen herbeigeholt und bedient werden. In der Kabine darf sich kein Bedientableau befinden.
Sonderformen der Güteraufzüge sind Kleinlastenaufzüge wie sie in Bürogebäuden zum Aktentransport oder als Laborlifte zur Anwendung kommen, sowie Speiseaufzüge in Villen oder Restaurationsbetrieben. Häufig im Straßenbild anzutreffen sind Möbellifte die für den Transport von Mobiliar bei Umzügen, vorzugsweise aus höheren Etagen, Anwendung finden.