Gefährdungsanalyse
Prinzipiell muss für jeden Aufzug eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden, die folgende Punkte umfasst:
- prinzipielle Gefahren, die sich aus der Anlage selbst ergeben
- zusätzliche Gefahren in Abhängigkeit von Umwelteinflüssen, dem bestimmungsgemäßen Betrieb und der baulichen Umgebung
- Gefahren während der Montage, Prüfung, Reparatur und Demontage des Aufzuges.
Eine veränderte bauliche Umgebung , eine Nutzungsänderung oder der Einbau von alternativen Komponenten führt zwangsläufig zu einer neuen Gefährdungsanalyse. Hierbei muss abgewogen werden, ob eine geplante oder eingetretene Veränderung im Rahmen der Anlagennutzung so durchgeführt werden kann. Sofern ermittelt wird, dass von der neuen Situation ein zusätzliches oder höheres Gefährdungsrisiko ausgehen sollte, muss ermittelt werden, ob und durch welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen dieses erhöhte Risiko neutralisiert werden kann.
Wir führen diese Analyse gerne für Sie durch und schlagen Ihnen - in Abstimmung mit einem ZÜS Sachverständigen – die geeigneten Maßnahmen vor.