TÜV Abnahme
Vorbereitung und Begleitung von TÜV AbnahmenNach der Betriebssicherheitsverordnung §15 (1+13-14) muss jede Aufzugsanlageim Zeitraum von 12 Monaten durch einen ZÜS Sachverständigen überprüft werden - entweder im Rahmen einer Zwischenprüfung oder einer wiederkehrenden Prüfungen.
Nicht immer kann bei diesen Prüfungen die Mängelfreiheit der Anlage sofort bestätigt werden. Im Rahmen eines Projektes der hessischen Arbeitsschutzbehörde * wurden im Zeitraum 2010-2011 insgesamt 158 Personenaufzüge überprüft . Hierbei wurden 241 Mängel festgestellt, die u.a. folgende Punkte enthielten:
- keine Prüfbescheinigung vor Ort
- Prüffristen nicht eingehalten
- ohne abgeschlossenes Konformitätsbewertungsverfahren
- vormals festgestellte Mängel wurden nicht behoben
Lassen Sie daher Ihre Anlage bereits im Vorfeld durch unseren Fachservice checken und ersparen Sie sich so einen zusätzlichen zweiten TÜV Abnahmetermin oder gar eine vorübergehend Stilllegung der Anlage. Sollte dennoch eine Nachjustierung eines Kontakts oder eine Anpassung eines Spaltmaßes am Prüftermin notwendig sein, kann dies von unserem Servicetechniker meist mit ein paar Handgriffen sofort vor Ort behoben werden – ähnlich wie bei einer KFZ TÜV Abnahme mit Unterstützung einer Fachwerkstatt.